Eine evangelische Kirchengemeinde ist grundsätzlich demokratisch und von unten nach oben bestimmt. Gemeindeglieder werden als Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyterium vorgeschlagen, aus denen die Gemeinde 15 Vertreter wählt. Außerdem wählt die Gemeinde eine Mitarbeiterpresbyterin oder einen Mitarbeiterpresbyter aus dem Kreis der hauptamtlich tätigen Mitarbeiter. Junge Christinnen und Christen sollen das Gemeindeleben mitbestimmen können. Deshalb hat im Presbyterium eine Jugendpresbyterin oder ein Jugendpresbyter Sitz und Stimme. Die Person muss unter 25 Jahre alt sein.
Darüber hinaus gehören dem Presbyterium die Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde als „geborene Mitglieder“ an. Das Presbyterium besteht also immer aus mehr Laien als Geistlichen und mehr ehrenamtlich als hauptamtlich Mitarbeitenden.
Die letzte Presbyteriumswahl fand am 1. März 2020 statt. 2024 konnte nicht gewählt werden, da gerade so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden wie Presbyterinnen und Presbyter gesucht wurden. Daher galten diese als gewählt. Das Presbyterium setzt sich mittlerweile wie folgt zusammen:
















