Die Kreissynode leitet den am 1. Januar 2026 neu gegründeten Kirchenkreis Köln-Linksrheinisch. Dieser wird gebildet aus allen Gemeinden der ehemaligen Kirchenkreise Köln-Süd und Köln-Nord sowie den linksrheinischen Gemeinden des ehemaligen Kirchenkreises Köln-Mitte. Ihr gehören die Delegierten der Kirchengemeinden (Presbyter/innen und Pfarrer/innen), Pfarrer/innen in übergemeindlichen Diensten, berufene Mitglieder und die Mitglieder des Kreissynodalvorstands (KSV) an, die für vier Jahre gewählt sind.
Die Kreissynode versammelt sich in der Regel zweimal im Jahr. Sie formuliert u. a. die Ziele, die Aufgaben und die Konzeption für den Kirchenkreis, berät theologische, kirchliche und gesellschaftlich relevante Themen, legt den kreiskirchlichen Haushalt fest und beschließt den Stellenplan des Kirchenkreises.
Jede Kirchengemeinde im Kirchenkreis entsendet je nach Größe eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten. Neben den Pfarrstelleninhabern wählt das Brühler Presbyterium vier Abgeordnete und deren Stellvertreter. Das Presbyterium hat die folgenden Abgeordneten zur Kreissynode bestimmt:
Abgeordnete




Stellvertretung



Die Stellvertreter rücken automatisch nach, sollte eine oder einer der Abgeordneten verhindert sein.